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Strahlenschutzkurse

Die Fachkunde und die fachliche Eignung im Strahlenschutz besteht aus theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen. Sie werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kurse im Strahlenschutz erworben, die auf der Grundlage der Röntgenverordnung (RÖV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beruhen.

Kenntnisse im Strahlenschutz muss derjenige besitzen, der nicht über die Fachkunde verfügt, aber unter Aufsicht eines Fachkundigen Röntgenstrahlen anwendet oder mit radioaktiven Stoffen umgeht. Die Kenntnisse werden in entsprechenden Kursen vermittelt.

Das Haus der Technik in Essen ist berechtigt, Veranstaltungen entsprechend den Richtlinien über den Erwerb der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz durchzuführen. Nach regelmäßiger Teilnahme und bestandener Abschlußprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Anerkennung des Fachkundenachweises der nach Landesrecht zuständiger Stelle vorgelegt werden kann.

StrahlenschutzAuch die Anwendung von Laserstrahlen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich erfordert den Besuch von Strahlenschutzkursen auf der Grundlage der "Unfallverhütungsvorschriften Laserstrahlen" (VGB 93) zum Erwerb der Sachkunde.

Die zur Ausbildung im Strahlenschutz notwendigen Praktika aus dem Bereich der Röntgentechnik und med. Röntgendiagnostik werden in der Röntgenabteilung des Hauses der Technik durchgeführt. Diese Abteilung dient ausschließlich zu Ausbildungszwecken.

Neben den gesetzlich geforderten Kursen bietet das Haus der Technik Fortbildungsveranstaltungen in Form von mehrtägigen Kursen und eintägigen Seminaren an, in denen Wissensvermittlung, aber auch neue Entwicklungstendenzen, Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsaspekte aus dem Bereich der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen dargestellt werden.

 

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